Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen;
Gliederung in die Abschnitte A, B und C
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam ver-einbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde oder Reisender genannt und Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Be-cker und Sören Becker OHG1, nachstehend „rsb-Becker“ abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Vermittlungs-vertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 251 des EG-BGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Vermittlungsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
Im Hinblick auf die gesetzlich unterschiedlichen Arten der Vermittlung von Reiseleistungen und von Pauschalreisen je nach Art der vermittelten Reiseleistung gliedern sich diese Vermittlungsbedingungen in 3 Ab-schnitte.
Die ausschließlichen Regelungen für die Vermittlung
A) einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung finden Sie in Abschnitt A dieser Ge-schäftsbedingungen
B) von verbundenen Reiseleistungen finden Sie in Abschnitt B dieser Geschäftsbedingungen
C) einer Pauschalreise finden Sie die Regelungen in Abschnitt C die-ser Geschäftsbedingungen.
Abschnitt A: Regelungen bei der Vermittlung einer einzelnen Reise-leistung oder mehrerer Reiseleistungen einer einzigen Art von Rei-seleistung
Die Vorschriften dieses Abschnitt A über die Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer einzigen Art von Rei-seleistung im Sinne von § 651a Abs. 3 Satz 1 BGB n.F. gelten aus-schließlich, wenn die vermittelte Reiseleistung weder Teil von verbun-denen Reiseleistungen nach Abschnitt B noch Teil einer Pauschal-reise nach Abschnitt C sind. In diesem Fall ist keine Information des Kunden mittels eines Formblattes gesetzlich vorgeschrieben.
1. Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften
1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch rsb-Becker kommt zwischen dem Kunden und rsb-Becker der Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zustande. Auftrag und Annahme be-dürfen keiner bestimmten Form.
1.2. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt rsb-Becker den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elekt-ronischem Weg2. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestäti-gung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
1.3. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von rsb-Becker ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestim-mungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.4. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertrags-partner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinba-rung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde o-der aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungs-bedingungen und Tarifbestimmungen.
2. Allgemeine Vertragspflichten von rsb-Becker, Auskünfte, Hin-weise
1 Für „XXX“ ist zu Anfang die vollständige Firmenbezeichnung, jedoch ohne Adresse, Telefonnummer, Faxnummer usw. einzufügen. Im Wei-teren empfiehlt sich für XXX eine Abkürzung zu verwenden, z.B. „RMM“ für „Reisebüro Maxi Muster“.
2.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmög-lich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leis-tungserbringer durch rsb-Becker vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.
2.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet rsb-Becker im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrückli-chen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haf-tet XXX gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
2.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist rsb-Becker nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermit-teln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen von rsb-Becker im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt.
2.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt rsb-Becker bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Ver-mittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
2.5. Sonderwünsche nimmt rsb-Becker nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat rsb-Becker für die Erfüllung solcher Son-derwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermitt-ler an den Leistungserbringer zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.
3. Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen
3.1. Sowohl den Kunden, wie auch Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Ka-rina Oldekop-Becker und Sören Becker OHG trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über die Reiseleistungen, die dem Kunden durch Reisebüro Becker OHG, Inha-ber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker OHG ausgehändigt wur-den, insbesondere Buchungsbestätigungen, Hotelgutscheine, Eintritts-karten, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermit-telten Reiseleistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
3.2. Soweit Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen dem Kun-den nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker OHG durch Übergabe im Geschäfts-lokal von Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker OHG oder nach Wahl von Reisebüro Becker OHG, Inha-ber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker durch postalischen oder elektronischen Versand.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker
4.1. Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermitt-lungstätigkeit von Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Be-cker und Sören Becker nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollstän-dige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen, sowie
2 Die Eingangsbestätigung ist eine gesetzliche Vorgabe, siehe § 312 Abs. I Nr. 3 BGB. Bei der Formulierung der Eingangsbestätigung ist da-rauf zu achten, dass die Formulierung der Eingangsbestätigung nicht als Bestätigung eines Vermittlungsauftrags verstanden werden kann.
die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).
4.2. Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 4.1 durch den Kunden, so gilt:
a) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 4.1 unverschuldet, ent-fallen seine Ansprüche nicht.
b) Ansprüche des Kunden an Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Ka-rina Oldekop-Becker und Sören Becker entfallen insoweit, als Reise-büro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Be-cker nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit Reisebüro Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker nach-weist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte.
c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 4.1 entfallen nicht
◼ bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverlet-zung von Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül-lungsgehilfen von Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Olde-kop-Becker und Sören Becker resultieren
◼ bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vor-sätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Reisebüro Be-cker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker o-der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Reise-büro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker beruhen
◼ bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ord-nungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertrags-zwecks gefährdet.
Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.
4.3. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 4 unberührt.
4.4. Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nach-gefragten Reiseleistungen hinzuweisen.
5. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso
5.1. Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu ver-langen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten.
5.2. Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann Reisebüro Be-cker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker, so-weit dies den Vereinbarungen zwischen Reisebüro Becker OHG, Inha-ber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker und dem Leistungser-bringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vor-schusspflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB.
5.3. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokos-ten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.
5.4. Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen von Reisebüro Be-cker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertra-ges, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten von Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker aus anderen Gründen ge-genüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haf-tet.
6. Pflichten von Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker bei Reklamationen des Kunden ge-genüber den vermittelten Leistungserbringern
6.1. Ansprüche müssen gegenüber den vermittelten Leistungserbrin-gern innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder
vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht wer-den. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung ge-genüber Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber Reisebüro Be-cker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker als auch gegenüber dem Leistungserbringer geltend machen will.
6.2. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprü-chen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern beschränkt sich die Pflicht von Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Be-cker und Sören Becker auf die Erteilung der erforderlichen und bekann-ten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Na-men und Adressen der vermittelten Leistungserbringer.
6.3. Übernimmt Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
6.4. Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermit-telten Leistungserbringern besteht keine Pflicht von Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker zur Bera-tung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhal-tende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
7. Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen
7.1. Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kos-tenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskos-tenversicherung bei Buchung abzuschließen.
7.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserück-trittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der In-anspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschlie-ßen.
7.3. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Rei-seversicherungen besondere Vertragsbedingungen und / oder Mitwir-kungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungs-ausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), Fristen für die Schadensan-zeige und Selbstbehalte. Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegen-über dem Kunden hat.
8. Stellung und Pflichten des Vermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
8.1. Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Vermitt-ler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der aus-führenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Vermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde un-verzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesell-schaften ist über die Internetseiten https://ec.europa.eu/transport/mo-des/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen des Vermittlers ausgehändigt werden.
8.2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Flugge-sellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar - die gesetzlichen Bestim-mungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzli-che Bestimmungen,
◼ die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
◼ die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemein-schaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemein-schaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unter-richtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrt-unternehmens
◼ die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
8.3. Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als
Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informa-tionen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch oder die In-formationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informie-ren.
9. Vergütungsansprüche des Vermittlers
9.1. Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Flug-beförderungsleistungen von Fluggesellschaften nach Ziff. 8 dieser Ver-mittlungsbedingungen gilt:
9.2. Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind Preise der Fluggesellschaften, die keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesellschaft für die Tätigkeit des Vermittlers beinhalten.
9.3. Die Vergütung des Vermittlers im Rahmen dieser Vermittlungstätig-keit erfolgt demnach ausschließlich durch vom Kunden zu bezahlende Serviceentgelte.
9.4. Das Serviceentgelt für die Vermittlungstätigkeit der rsb-Becker und für sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Flugbuchung beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, € 30,- je Flugticket.
9.5. Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden Serviceent-gelts nicht getroffen worden, schuldet der Kunde dem Vermittler eine Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine Pflicht zur Bezahlung einer üblichen Vergütung durch den Auftraggeber.
9.6. Die Serviceentgelte für die Vermittlung von sonstigen Reiseleistun-gen und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch deutlich sichtba-ren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen des Vermittlers und/ oder einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Vermittlers hierauf erfolgen.
9.7. Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte – auch bei der Flugvermittlung - bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, ins-besondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annul-lierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungs-erbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein An-spruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatz-anspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermitt-lungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen An-sprüchen ergibt.
10. Haftung von Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker
10.1. Soweit rsb-Becker eine entsprechende weitergehende vertragli-che Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet nur für ordnungsgemäße Erfüllung der Vermitt-lerpflichten. Diese Vermittlerpflichten schließen insbesondere die rechts-wirksame Übermittlung des Angebots auf Abschluss des Vertrages mit den zu vermittelnden Leistungserbringern sowie im Falle der Annahme des Vertragsangebots durch die zu vermittelnden Leistungserbringer die Übermittlung der Vertragsbestätigung im Namen und auf Rechnung des vermittelten Leistungserbringers, ein.
10.2. Rsb-Becker haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kun-den im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung o-der Zusicherung von rsb-Becker, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.
10.3. Eine etwaige eigene Haftung von rsb-Becker aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten sowie die Haftung nach § 651x BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
11. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1. 3rsb-Becker weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucher-streitbeilegung darauf hin, dass rsb-Becker nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbei-legung nach Drucklegung dieser Vermittlerbedingungen für rsb-Becker verpflichtend würde, informiert rsb-Becker die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Rsb-Becker weist für alle Reiseverträge, die im
3 Eine Teilnahme an der Verbraucherstreitbeilegung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wenn der Verwender freiwillig an einer Verbraucher-streitbeilegung teilnehmen möchte, ist der Absatz entsprechend umzu-formulieren.
4 Wichtiger Hinweis: Die Inkassoberechtigung der Tourismusstelle be-steht nur, wenn sie vorab mit dem vermittelten Unternehmen vereinbart wurde, sie ergibt sich nicht direkt aus dem Gesetz.
5 Die Musterbedingungen regeln eine Insolvenzabsicherung der Touris-musstelle durch eine Versicherung. Auch öffentlich rechtlich getragene Tourismusstellen und Ämter und Eigenbetriebe sind zur Insolvenzabsi-cherung verpflichtet. Die Variante einer Absicherung durch die vollstän-dige Zahlungsabwicklung über ein sog. „insolvenzfestes
elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
11.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisen-den und rsb-Becker die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können rsb-Becker ausschließlich an deren Sitz verklagen.
11.3. Für Klagen von rsb-Becker gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öf-fentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von rsb-Becker vereinbart.
Abschnitt B: Regelungen bei der Vermittlung von verbundenen Rei-seleistungen gem. § 651w BGB
Die Regelungen dieses Abschnitts B über die Vermittlung von verbun-denen Reiseleistungen gelten ausschließlich, wenn rsb-Becker das Formblatt über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen aus-händigt. In diesem Formblatt wird der Kunde darüber informiert, dass mit Buchung einer weiteren Reiseleistung beim Vermittler keine Pauschal-reise gebucht wird, jedoch mit Vertragsschluss des zweiten Vertrags ver-bundene Reiseleistungen entstehen.
1. Zahlungen auf verbundene Reiseleistungen
1.1. Rsb-Becker darf Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen für Reiseleistungen verbundener Reiseleistungen nur 4entgegennehmen, wenn rsb-Becker sichergestellt hat, dass diese dem Reisenden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von rsb-Becker selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit von rsb-Becker
a) Reiseleistungen ausfallen oder
b) der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsauf-forderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungserbringer nach-kommt.
1.2. Diese Sicherstellung leistet rsb-Becker bei der Vermittlung von ver-bundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversiche-rung5 gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Siche-rungsscheines für alle Zahlungen des Kunden an rsb-Beckerverbunde-ner Reiseleistungen, soweit der Kunde nicht direkt an den vermittelten Leistungserbringer der verbundenen Reiseleistung leistet.
2. Verweis auf die zusätzliche Geltung von Regelungen in Abschnitt A
2.1 Darüber hinaus gelten für die Vermittlung von verbundenen Rei-seleistungen die nachfolgend genannten Ziffern des Abschnitts A dieser Geschäftsbedingungen: 1; 2; 3; 4; 6; 7; 8; 9; 10; 11.
2.2. Ziffer 5 des Abschnitts A gilt nur unter der Maßgabe, dass rsb-Becker seine Verpflichtung aus Ziffer 1 dieses Abschnitts B zur Sicher-stellung der Zahlungen erfüllt hat.
Abschnitt C: Regelungen für die Reisevermittlung von Pauschalrei-sen gem. § 651v BGB durch Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker
Die Regelungen dieses Abschnitts C über die Vermittlung von Pau-schalreiseverträgen („Reisevermittlung“) gemäß § 651v BGB n.F. gelten ausschließlich, wenn der Reisevermittler das Formblatt über Pauschal-reisen aushändigt. In dem Formblatt ist der vermittelte Reiseveranstalter als verantwortliches Unternehmen für die Erbringung der Pauschalreise ausgewiesen.
1. Zahlungen des Kunden / Reisenden auf Pauschalreisen
Treuhandkonto“, wie im *-Hinweis zu Anlage 16 und 17 zu Artikel 251 § 2 Satz 1 Nummer 2 EGBGB erwähnt, wurde als Alternative nicht be-rücksichtigt, da zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Musterbedingungen nach Aussage von zahlreichen Banken und Sparkassen kein am Markt angebotenes Kontomodell die vorgeschriebene Insolvenzfestigkeit der Kundenzahlungen garantieren kann und deshalb ein persönliches Haf-tungsrisiko der Gesellschafter oder Geschäftsführer bei Zahlungsab-wicklung über ein solches Treuhandkonto derzeit nicht ausgeschlossen werden kann.
1.1 Rsb-Becker und der vermittelte Reiseveranstalter dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag des Reiseveranstalters besteht und dem Kunden der Sicherungsschein des Reiseveranstalters mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsi-cherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
2. Erklärungen des Kunden / Reisenden
Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden/Reisenden bezüglich der Erbrin-gung der Pauschalreise entgegenzunehmen. Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker wird den Reise-veranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Reisenden in Kenntnis setzen. Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittel-bar gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Kontaktstelle des Reise-veranstalters zu erklären.
3. Verweis auf die zusätzliche Geltung von Regelungen in Abschnitt A
3.1 Darüber hinaus gelten für die Reisevermittlung Pauschalreisen die nachfolgend genannten Ziffern des Abschnitts A dieser Ge-schäftsbedingungen: 1; 2.1; 2.3; 2.4; 2.5; 3.1; 4.1; 4.4; 6.4; 7; 8; 10; 11.
3.2 Ziffer 2.2. des Abschnitts A gilt nur, soweit Informationen betroffen sind, zu deren Angabe der Reisevermittler nicht nach § 651v Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 250 § 1 bis 3 EGBGB verpflichtet ist.
3.3 Ziffer 3.2 des Abschnitts A gilt nur, soweit der Kunde nicht An-spruch auf eine Reisebestätigung in Papierform gemäß Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat
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6© Diese Vermittlerbedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2018-7[aktu-elle Jahreszahl]
-----------------------------------------------------------------------------------------------Stand dieser Fassung: 01.Januar 2023
Anhang 1:
Vermittlungsentgelte und Serviceentgelte
(Alle Beträge zzgl. Fremdgebühren und inkl. Mwst.)
Der Kunde beauftragt Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Olde-kop-Becker und Sören Becker im Rahmen eines Geschäftsbesor-gungsvertrages damit, ihn im Hinblick auf die
Leistungen der Veranstalter bzw. Leistungsträger zu beraten und
Ihm diese zu vermitteln.
Ein großes Serviceangebot erhält der Kunde zur Buchung kosten-los.
Schutzgebühr ohne Buchung:
Das Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker behält sich vor, folgende Gebühren bei einer Bera-tung ohne Buchung ggf. zu berechnen.
Schutzgebühr für die Erstellung einer personalisierten Homepage:
Es werden 49,-Euro pro Vorgang bei Nichtbuchung berechnet. Die Berechnung erfolgt 14 Tage nach Angebotserstellung.
Ausarbeitung individueller Rundreisen und Bausteinreisen:
Es werden bei Nichtbuchung je Vorgang 99,- Euro berechnet. Die Rechnung erfolgt 14 Tage nach Angebotserstellung.
Individuelle Beratungen:
Diese werden nach Zeitaufwand der Beratung und Berater berech-net. Eine 1-Stündige Beratung wird mit 49,- bis 65,- berechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Nichtbuchung 14 Tage nach der An-gebotserstellung.
Stornierung:
6 Dieser Urheberrechtsvermerk ist bitte unbedingt in die Vermittlerbe-dingungen aufzunehmen und hinsichtlich der Jahreszahl jeweils zu ak-tualisieren.
So ist im Fall einer Kündigung/Stornierung/Nichtdurchführung der Reise, gleich aus welchem Grund, außer durch Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker
oder den Reiseveranstaltern verschuldet, auch bei
außergewöhnlichen Umständen, ein Serviceentgelt in Höhe
von 59,-Euro pro Buchungsvorgang vom Kunden an
Reisebüro Becker OHG, Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker für deren Abwicklungstätigkeit zu entrichten.
Terminabsage:
Für eine Terminabsage unter 24 Stunden berechnet das Reisebüro eine Gebühr von € 50,-
Serviceentgelte unter einem Reisepreis von € 2.500,-:
Aufgrund der gestiegenen Verbrauchs- und Personalkosten werden für zusätzliche Serviceleistungen folgende Serviceentgelte erho-ben.
- Druck und Versand der Reiseunterlagen € 10,- pro Vor-gang
- Druck der Unterlagen € 5,-
- Sitzplatzreservierung oder Anmeldung von Sonderleis-tungen bei der Airline € 15,-
- Online check in inkl. Druck oder Versand der Bordkarten € 15,-
- Anmeldung Airport Transfer € 15,-
- Bordmanifest € 15,- pro Vorgang
Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der
Veranstalter bzw. Leistungsträger zu zahlen
und gemäß vertraglicher Vereinbarung fällig.
Vermittler der Reiseleistungen ist:
Reisebüro Becker OHG,
Inhaber: Karina Oldekop-Becker und Sören Becker
Schlamerstr. 27
23774 Heiligenhafen
Telefon +49 – 4362-900566
www.rsb-becker.de
www.kreuzfahrtenexperten.de
7 Hier ist jeweils das aktuelle Jahr einzusetzen.